Förderung
Zweck der Stiftung ist es, älteren Menschen bürgerlicher Herkunft und christlichen Glaubens, die unverschuldet in eine Notlage geraten und nicht mehr in der Lage sind, sich die erforderlichen Mittel zu ihrem Lebensunterhalt durch Arbeit, oder aus eigenem Vermögen, oder aus ausreichenden Pensionsbezügen, zu verschaffen, zusätzliche Zuwendungen durch einmalige oder laufende Beihilfen zu gewähren. Solche Zuwendungen sollen die Bedachten, falls sie aus der öffentlichen Fürsorge unterstützt werden, zusätzlich neben etwaigen derartigen Unterstützungen erhalten, soweit dies nach den bestehenden Rechtsvorschriften zulässig ist.
Den Kreis der bedachten Personen und die Art und Höhe der Zuwendungen bestimmt der Verwalter der Stiftung in angemessener und dem Zweck der Stiftung entsprechender Weise nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung oder Fortzahlung einer bereits zuerkannten Unterstützung besteht nicht. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke. Die jährlich auszuschüttenden Fördermittel betragen ca. 25.000,-- EUR.
Anträge auf Förderung sind schriftlich zu richten an den Alleinvorstand der Stiftung:
Robert Wahle
Schieferweg 137
12349 Berlin
Bitte machen Sie alle erforderlichen Angaben in folgenden Dokumenten und fügen Sie diese Ihrem Antrag bei.